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Wir wünschen allen Lesern des Blogs ein gesundes und frohes Neues Jahr 2009

Wir wünschen allen Lesern des Blogs ein gutes und gesundes Neues Jahr 2009.

▌KWK ▌Rechtsanwälte, RA H. Kiefer ▌
Kanzlei für Neue Medien, Weinrecht, Arbeit und Steuern
Rechtsanwalt Holger Kiefer, Weinstr. Nord 40, 67487 Maikammer

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OLG Zweibrücken: Nicht jeder darf auf den Wurstmarkt in Bad Dürkheim

Der 4. Zivilsenat des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken hat die ablehnende Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) im Streit um die Überlassung eines Ausschanks auf dem diesjährigen Bad Dürkheimer Wurstmarkt bestätigt. Der Eilantrag der Leistadter Weingalerie e.G. gegen die Stadt Bad Dürkheim auf Zulassung zum Wurstmarkt, der am 12. September 2008 seine Tore öffnet, ist auch in 2. Instanz gescheitert. Damit steht fest: Die Weingalerie – der ehemalige Winzerverein Leistadt - darf in diesem Jahr keinen Ausschank in der Wein- und Bierhalle und auch keinen sogenannten Schubkarchstand auf dem Wurstmarkt betreiben.

Hintergrund des Streits ist eine Nutzungsbedingung der Stadt, die diese beim Abschluss der Verträge über den Weinausschank aufstellt. Danach dürfen nur „Weine aus Bad Dürkheimer Lagen als Erzeuger- oder Gutsabfüllung“ ausgeschenkt werden. Sekt muss ebenfalls aus Bad Dürkheim stammen. Die Stadt beruft sich dabei auf ihre Betriebs- und Zulassungsvorschriften für den Wurstmarkt. Sie ist der Auffassung, infolge der Kooperation mit dem benachbarten Winzerverein Freinsheim seien bei den Produkten der Weingalerie die Voraussetzungen für eine Zulassung nicht (mehr) gegeben. Denn die Weine würden außerhalb Bad Dürkheims ausgebaut und abgefüllt.

Der Senat gab der Stadt jedoch nur aus verfahrensrechtlichen Gründen Recht und ließ die Sachfrage offen. Es sei gesetzlich nicht möglich, im Wege eines Eilverfahrens den Abschluss eines Zulassungsvertrages zu erreichen. Es sei mit der Rechtsnatur des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht vereinbar, den Gegner zu einem Vertragsabschluss zu zwingen. Etwas anderes könne allenfalls dann gelten, wenn die Ablehnung der einstweiligen Verfügung die wirtschaftliche Existenz des Antragstellers gefährde. Hierfür gebe es im vorliegenden Fall jedoch keine hinreichenden Anhaltspunkte.

Quelle: Pressemitteilung des OLG Zweibrücken vom 13.08.2008

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Verschwindet der Korken ?

Es sieht schlecht aus für den traditionellen Weinkorken. In diesem Jahr werden vermutlich weltweit rund 2,5 Milliarden Flaschen mit Schraubverschluss verkauft – vor fünf Jahren waren es nur rund 300 Millionen. Zumindest berichtet das der Tagesspiegel.
Auch in Frankreich scheint sich dieser “Trend” durchzusetzen. Der Pariser „Figaro“ berichtete gestern verdutzt, dass das renommierte burgundische Weingut Jean-Claude Boillet jetzt sogar einen Wein für 150 Euro pro Flasche mit Schraubverschluss verkauft.

Aus eigener Erfahrung würde ich sagen, dass ich ein Fan des Glasverschlusses bin. Sieht edel aus und ist für den Kunden wiederverwendbar. Von Winzern wurde mir berichtet, dass die Reifung auf der Flasche etwas länger dauert aber das dürften wohl nur Erfahrungswerte sein.

Schraubverschlüsse aus Metall gefallen mir einfach nicht, was ein rein subjektives Empfinden ist und nichts mit der Qualität zu tun hat.

Korken ist ein Dauerbrenner und ohne Frage einfach der traditionelle Verschluss. Im Ergebnis nur ärgerlich, wenn ein Winzer eine Serie von Korken bekommt welche schlecht sind und man dies erst auf der Flasche bemerkt.
Zum Thema Korken, hier der bevorzugte Lieferant des Winzerbloggers

Ist wohl einfach eine Frage der Philosophie und des Preises, Oder ?

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